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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Entlastungserklärung

1. Geltungsbereich

1.1. ​Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der KINEO AG, Seefeldstrasse 83, 8008 Zürich und dem Mitglied. 

 

1.2. Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB, die ein integraler Bestandteil des Mitgliedervertrags ist, aus begründetem Anlass vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Lehnt das Mitglied diese innert 30 Kalendertagen nach Bekanntgabe schriftlich ab, gelten die alten AGB bis zum Ende der Vertragsdauer weiter. Aus einer Änderung der AGB kann das Mitglied keine Rechte ableiten. Die aktuellen Vertragsbestimmungen sind jederzeit auf www.kineo-fitness.ch ersichtlich.

 

2. Mitgliedschaft, Vertragsdauer, Kündigung und Informationspflicht

 

2.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach Wahl des Abonnements und tritt mit Abschluss des Vertrages in Kraft.

2.2. Der Mitgliederbeitrag bestimmt sich nach der Wahl des Abonnements und wird für die ausgewählte Dauer abgeschlossen. Der Vertrag kann auf Ende der Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung der Mitgliedschaft, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Das Mitglied anerkennt auch den bei Vertragsverlängerung gültigen Mitgliederbeitrag.

 

2.3. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. 

 

2.4. Personen unter 18 Jahren, benötigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Personen unter 16 Jahren haben keinen Zutritt zur Trainingsanlage von Kineo.fitness,

 

2.5. Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied zur uneingeschränkten Benützung der Trainingsanlage gemäss seinem Abonnement während den offiziellen Öffnungszeiten. 

 

2.6. Das Mitglied verpflichtet sich, jede Änderung von vertragsrelevanten Daten (z.B. Name, Adresse, etc.) der KINEO AG mitzuteilen.

 

3. Chip-Armband und Spind-Schlüssel

3.1. Für den Zutritt und zur Nutzung des Geräteangebotes wird ein Chiparmband ausgehändigt und individualisiert. Für dieses wird eine Depotgebühr von CHF 30,- verlangt. Für allfälligen Verlust oder bei allfälligen Schäden haftet das Mitglied. Die Kosten für ein neues Chiparmband geht zu Lasten des Mitglieds.

 

4. Haftung

4.1. Die Inanspruchnahme der Trainingsanlage und -Geräte sowie der Kurse der KINEO AG erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr des Mitglieds. Soweit gesetzlich zulässig wird durch die KINEO AG jegliche Haftung für indirekte und direkte Schäden ausdrücklich ausgeschlossen. 

 

4.2. Eine Haftung des der KINEO AG für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der KINEO AG oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

4.3. Das Mitglied bestätigt hiermit, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Ein entsprechendes Attest muss jedoch nicht vorgelegt werden.

 

4.4. Die KINEO AG haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von Effekten, Wertgegenständen, Geld und Kleidung des Mitglieds. 

5. Zahlung, Zahlungsverzug

5.1. Die Zahlungsfrist für den Mitgliederbeitrag beträgt 14 Tage nach Erhalt der Rechnung und ist unabhängig davon, wann das Mitglied mit dem Training beginnt. Sollte das Mitglied seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen, wird eine gebührenpflichtige Mahnung in der Höhe von CHF 20.00 in Rechnung gestellt. 

 

6. Time-Stopp-Richtlinie

6.1. Krankheit und Unfall

Im Falle von Krankheit oder Unfall kann das Mitglied einen Time-Stopp beantragen, indem es ein gültiges ärztliches Attest vorlegt. Der Time-Stopp kann für die Dauer der Krankheit oder der Genesungszeit erfolgen. Für diesen Zeitraum wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.

 

6.2. Militär- und Zivildienst

Bei Einberufung zum Militär- oder Zivildienst mit einem gültigen Marschbefehl kann das Mitglied einen Time-Stopp beantragen. Für diesen Zeitraum wird keine Verwaltungsgebühr erhoben

 

6.3. Ferienabwesenheit

Das Mitglied kann einen Time-Stopp für Ferienabwesenheit beantragen, sofern dies im Voraus schriftlich mitgeteilt wird (Aboverwaltung). Für Ferienabwesenheit wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von CHF 30.- pro Time-Stopp erhoben.

 

6.4. Maximal kumulierte Time-Stopp-Dauer

Die kumulierte Dauer aller Time-Stopps (Krankheit, Unfall, Militär- und Zivildienst und Ferienabwesenheit) darf innerhalb eines Kalenderjahres maximal 90 Tage betragen. Nach Erreichen dieses Limits ist kein Time-Stopp mehr möglich.

 

6.5. Beantragung und Nachweis

Die Beantragung eines Time-Stopps muss schriftlich erfolgen und alle erforderlichen Nachweise (Attest, Marschbefehl, etc.) beinhalten. Die Verwaltungsgebühr ist vor Beginn des Time-Stopps zu entrichten.

 

6.6. Ausschluss von Time-Stopps

Ein Time-Stopp ist nicht möglich, wenn das Mitglied gegenüber KINEO AG in Zahlungsverzug geraten ist oder andere Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt hat.

 

6.7. Vertragsverlängerung

Ein Time-Stopp hat keine Auswirkungen auf die Vertragslaufzeit. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich entsprechend der Dauer des Time-Stopps ohne Einfluss auf Kündigungsfristen. 

 

6.8. Rückwirkende Time-Stopps

Rückwirkende Time-Stopps sind bei Krankheit und Unfall unter Vorlage eines gültigen Attests möglich. Das Mitglied ist verpflichtet, das ärztliche Attest so bald wie möglich nach Ausstellung vorzulegen. Im Falle von Militärdienst oder Zivilschutz ist ein Time-Stopp ohne vorherige Ankündigung gestattet, sofern ein gültiger Marschbefehl vorgelegt wird. Rückwirkende Time-Stopps für Ferienabwesenheit sind in jedem Fall nicht zulässig.

 

7. Mitglieder werben Mitglieder

 

Als Mitglied können Sie ein Neumitglied werben und erhalten dafür 1 Monat Gratistraining geschenkt. Auch das neu angeworbene Mitglied profitiert von 1 Monat Gratistraining. Bedingung ist, dass das angeworbene Mitglied den Namen des Werbers vor Vertragsabschluss bekanntgibt. Eine nachträgliche Nennung nach Vertragsabschluss ist nicht zulässig. Die Neukundenwerbung gilt einmalig und ist nicht kumulierbar.

 

8. Sonderkündigungsrecht bei Wegzug mit Wohnsitzwechsel

 

8.1. Das Mitglied hat das Recht, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen, falls es seinen Wohnsitz verlegt und der neue Wohnsitz mehr als 20 Kilometer vom Studio entfernt liegt.

 

8.2. Die Kündigung ist der KINEO AG schriftlich mitzuteilen und hat eine Vorlaufzeit von 30 Tagen zum Monatsende.

 

8.3. Als Nachweis für den Wohnsitzwechsel gilt ein offizieller Nachweis, wie beispielsweise eine Meldebescheinigung oder ein vergleichbares Dokument, das die Verlegung des Wohnsitzes bestätigt und die Entfernung zur Trainingsanlage von Kineo.fitness Thalwil dokumentiert.

 

8.4. Die Kündigung aufgrund eines Wohnsitzwechsels wird erst wirksam, wenn der Nachweis über den Wohnsitzwechsel der KINEO AG vorliegt.

 

8.5. Im Falle einer berechtigten Sonderkündigung werden bereits im Voraus gezahlte Gebühren anteilig zurückerstattet, abzüglich etwaiger noch offener Verbindlichkeiten.

 

9. Sicherheitskonzept, Notfallalarmierung, Notfallkoffer und Defibrillator

 

9.1. Sicherheitskonzept

Das Mitglied erklärt sich hiermit einverstanden, das von KINEO AG implementierte Sicherheitskonzept zu beachten und zu respektieren. Dieses Konzept umfasst alle relevanten Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit unserer Mitglieder, Kunden und Mitarbeitenden.

9.2. Notfallalarmierung

Im Falle eines Notfalls stimmt das Mitglied zu, das bereitgestellte Alarmierungssystem unverzüglich zu aktivieren. Dieses dient dazu, schnellstmöglich angemessene Hilfe herbeizurufen und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

9.3. Notfallkoffer

Ein Notfallkoffer, ausgestattet mit Erste-Hilfe-Materialien, ist in unseren Räumlichkeiten verfügbar. Das Mitglied verpflichtet sich, im Falle eines medizinischen Notfalls den Notfallkoffer zu verwenden oder unsere Mitarbeitenden unverzüglich darüber zu informieren, damit angemessene Massnahmen ergriffen werden können.

9.4. Defibrillator

An Eingang steht ein Defibrillator zur Verfügung. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, den Defibrillator nur im Rahmen seiner bestehenden Befugnisse zu verwenden und im Notfall unsere geschulten Mitarbeitenden zu benachrichtigen.

9.5. Schlüsselinformationen

Das Mitglied verpflichtet sich, die Standorte des Notfallalarms, des Notfallkoffers und des Defibrillators zu kennen und alle relevanten Informationen zu deren Nutzung verfügbar zu haben.

9.6. Haftungsausschluss

Die Nutzung des Sicherheitskonzepts, der Notfallalarmierung, des Notfallkoffers und des Defibrillators erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. KINEO AG übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die auf unsachgemässe Verwendung oder Nichtbeachtung der Sicherheitsmassnahmen zurückzuführen sind.

 

10. Hausordnung und Weisungen

 

10.1. Das Mitglied stellt sicher, dass sich mit seinem Zugangs-Badge keine Dritten Zugang zu den Räumlichkeiten und der Trainingsanlage (Kineo.fitness Thalwil) der KINEO AG verschaffen.

10.2. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass es durch ein Trainerteam betreute und unbetreute Zeiten gibt. Die KINEO AG bietet dem Mitglied die Möglichkeit, während unbetreuten Zeiten selbstständig zu trainieren. Da keine Betreuungsperson anwesend ist, bietet diese Trainingsform gewisse Risiken. Ich bin mir dessen bewusst und bestätige hiermit, mich an folgende Anweisungen zu halten:

 

Die Trainingsanlage (Kineo.fitness )  wird auch während den unbetreuten Zeiten nur zu bestimmungsgemässen Zwecken benutzt und ausschliesslich im Zustand vollumfänglicher Urteilsfähigkeit sowie in guter körperlicher Verfassung betreten. Insbesondere ist der Zutritt und die Benutzung nach dem Konsum von Alkohol oder sonstiger, die Urteilsfähigkeit oder körperliche Leistungsfähigkeit einschränkender Substanzen verboten. 

Sollte ich unter erhöhten Blutdruckwerten leiden oder Medikamente gegen hohen Blutdruck einnehmen, hole ich von meinem Arzt die Bestätigung ein, dass ich unbetreut trainieren darf.

Die KINEO AG empfiehlt, auf ein Training mit Hanteln und Kleingeräten zu verzichten. Sollte ich trotzdem mit diesen Geräten trainieren, bin ich mir den erhöhten Risiken bewusst und handle in eigener Verantwortung. Wenn ich auf dem Laufband trainiere, verpflichte ich mich, mit der Sicherheits-Notstopp-Schnur zu trainieren. Damit ich jederzeit Hilfe anfordern kann, verpflichte ich mich, während dem ganzen Training die bereitliegende Notfalluhr zu tragen. Mit dieser Notfalluhr kann ich auf Knopfdruck die Rettungskräfte direkt alarmieren. Sollte Sofern ich während dem ganzen Training zusammen mit einer anderen Person trainieren, muss ich die Notfalluhr nicht zwingend tragen.

Alternativ zur Notfalluhr verpflichte ich mich, die Applikation „EchoSOS“ auf meinem Smartphone zu installieren und das Smartphone mit geöffneter Applikation, während dem ganzen Training auf mir zu tragen, damit ich im Notfall per Knopfdruck den Notfalldienst alarmieren kann.

 

11. Überwachung und Datenschutz

11.1. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich einverstanden, dass eine Videoüberwachung der Zutritte und Ausgänge sowie der gesamten Trainingsfläche stattfindet. Diese Daten werden ausschliesslich zur Überprüfung der Einhaltung der Nutzungsbedingungen und zum Nachweis von Verstössen gespeichert. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht überwacht.

11.2. Als kostenfreie Zusatzleistung werden dem Mitglied die eGym Services einschliesslich der Anbindung an die eGym Trainer App zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung der eGym Services ist eine gesonderte Anmeldung bei der eGym GmbH am Gerät oder über www.egym.de erforderlich. Hierzu werden unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen Trainingsdaten (z.B. gewählte Gewichte und sonstige Geräteeinstellungen, Trainingsfrequenz, Check-In/-Out-Zeiten usw.) sowie die Stammdaten des Mitglieds, Trainingsanalyse und -beratung für die Trainer der Kineo.fitness verfügbar gemacht. 

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Diese vorliegende AGB unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB und den Mitgliederverträgen ist Zürich, Schweiz.

12.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

KINEO AG – Zürich, 01. Januar 2024

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